Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsabschluß

Unsere  Angebote  sind  freibleibend.  Verträge  u.  kommen  mit  Zugang  unserer  schriftlichen Auftragsbestätigung,  spätestens  mit  Übergabe  der  Ware,  zustande.  Für  alle  Aufträge  gelten  diese Geschäftsbedingungen. Ohne unsere schriftliche Bestätigung haften wir nicht für Erklärungen unserer Beauftragten.

2. Lieferbedingungen

Im  Falle  höherer  Gewalt  oder  leicht  fahrlässig  verschuldeter  Beeinträchtigungen  unserer Liefermöglichkeit  sind  wir  von  der  Lieferpflicht  entbunden,  ohne  dass  eine  Schadensersatzpflicht besteht.  Der  höheren  Gewalt  stehen  Betriebsunterbrechungen,  Betriebsstörungen,  Streiks  und sonstige  Umstände  gleich.  Der  Käufer  kann  in  diesem  Falle  die  Bestellung  widerrufen,  wenn  eine
angemessene Nachfrist ohne rechtfertigenden Grund von uns nicht eingehalten wird. Wir sind berechtigt, Aufträge in Teillieferungen au
szuführen. Wenn Nachteiliges über den Käufer bekannt wird, behalten wir es uns vor, die Lieferung einzustellen, oder Vorauszahlungen und Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen.

3. Zahlungsbedingungen

Gültig ist die jeweilige Preisliste oder der vereinbarte Preis zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die  Zahlung  des  Kaufpreises  hat  -  sofern  nichts  anderes  vereinbart  ist  -  sofort  nach  Erhalt  der Rechnung  ohne  Abzug  zu  erfolgen.  Wechsel  und  Schecks,  die  wir  als  Zahlungsmittel  ablehnen können, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden  Verzugszinsen  gemäß  den  jeweiligen  Banksätzen  für  kurzfristige  Kredite  berechnet, mindestens aber in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Käufer kann Rechnungen nur innerhalb einer Woche beanstanden. Beanstandungen berechtigen nicht zum Zahlungsaufschub.

Der  Käufer  ist  nicht  berechtigt,  wegen  eigener  Gewährleistungsansprüche  den  Kaufpreis zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Für noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir
Nachnahme oder Vorkasse verlangen oder unter Ausschluss irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns (und ohne Zahlungsnachfrist) vom Vertrag zurücktreten.

Zur Kontenabstimmung werden von uns Saldenmitteilungen versandt. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb 14 Tagen nach Zugang Einwendungen erhebt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen gegen  den  Käufer  vor.  Bis  dahin  darf  die  Verfügung über  die  Ware  nur  im  Rahmen  des ordnungsgemäßen  Geschäftsverkehrs  erfolgen.  Die  daraus  entstehenden  Forderungen  gegen  Dritte gelten  als  sicherheitshalber  an  uns  abgetreten.  Bei  Weiterverkauf  gegen  Barzahlung  tritt  der  Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses dadurch ersetzt wird, dass der Käufer  den  Geldbetrag  als  Verwahrer  besitzt.  Zugriffe  Dritter  auf  die  unter  Eigentumsvorbehalt stehenden  Waren  oder  auf  die  auf  uns  übergegangenen  Forderungen  sind  sofort  zu  melden.  Der Eigentumsvorbehalt  geht  trotz  Aufnahme  der  Forderung  in  einen  kontokorrentmäßigen  Saldo  und dessen Anerkennung nicht unter. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf  Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach seiner Wahl verpflichtet.

5. Inkasso

Zur Annahme von Zahlungsmitteln sind nur die von uns hierzu bevollmächtigten Personen berechtigt. Auslieferungsfahrer  sind  nur  dann  inkassoberechtigt,  wenn  sie  im  Besitz  eines  gültigen Inkassoausweises von uns sind.

6. Mängelrügen

Die Ware ist sofort bei Empfang zu prüfen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens vor Ablauf des Empfangstages, fernmündlich zu erheben. Mängelrügen bei Milch müssen sofort erhoben werden. Eine ordnungsgemäße Kühleinrichtung und Kühlen wird vorausgesetzt. Sofern wir nicht Hersteller der gelieferten Ware sind, können Ansprüche aus mangelhafter Ware gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber haftet. Bei berechtigten und fristgemäß gerügten Beanstandungen erhält der Kunde nach unserem Ermessen eine  kostenlose  Ersatzlieferung  oder  eine  Warengutschrift  gegen  Rückgabe  der  Ware.  Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Produktproben

Werden  durch  befugte  Mitarbeiter  der  amtlichen  Lebensmittelüberwachung  Produktproben entnommen,  sind  wir  umgehend  über  diesen  Vorgang  zu  informieren.  Die  Rückstellproben  werden durch uns oder einer von uns bevollmächtigten Person abgeholt. Ein unabhängiges Labor wird von uns mit der Erstellung einer Gegenprobe beauftragt.

8. Zustellung

Auch bei vereinbarter Zustellung sind wir zur Zustellung an den Kunden nur verpflichtet, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Zustellung bei uns und dem Kunden vorliegen und die Kosten für die Zustellung gedeckt werden. Soweit bei Zustellung der Ware an den Kunden der Kunde nicht zur üblichen Zeit am Abladeplatz anwesend  ist,  erfolgt  die  Abstellung  am  vereinbarten  Abladeplatz  ausschließlich  auf  Risiko  des Empfängers.

9. Versandrisiko

Der  Versand  erfolgt  stets  auf  Rechnung  und  Gefahr  des  Empfängers,  auch  dann,  wenn  die  Ware frachtfrei  von  uns  zu  liefern  ist.  Bei  Übernahme  der  Ware  durch  die  Transportfahrzeuge  geht  das Risiko auf den Käufer über.

10. Retouren

Sofern  nichts  anderes  vereinbart  wird,  ist  eine  Rückgabe  ausgelieferter  Ware  nicht  möglich.  Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die Warenrücknahme nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.

11. Beschaffenheit und Qualität

Wir weisen explizit darauf hin, dass die gelieferte Ware der jeweils im Verkaufsland geltendenen nationalen- und europarechtlichen Bestimmungen entsprechen und eine Gewährleistung darüber hinaus ausgeschlossen ist. 

12. Leergut

Die von uns dem Käufer überlassenen Leihgegenstände (z.B. Transportbehälter, Kannen und Flaschen) bleiben  auch  bei  Pfandhinterlegung  unser  Eigentum. Sie  sind  vom  Käufer  nach  zweckbestimmtem Gebrauch sofort in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben, anderenfalls sind wir berechtigt, die  Wiederbeschaffungskosten  in  Rechnung  zu  stellen.  Einweg  -  Emballagen  werden  nicht zurückgenommen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung sowie Zahlung und Gerichtsstand ist Rudolstadt.

14. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die für die Geschäftsbeziehungen notwendigen Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs  in  unserer  elektronischen  Datenverarbeitung  gespeichert  und  für  eigene Auswertungen verarbeitet werden.

15. Wirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder Teile einzelner Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.

Die AGBS als PDF zum Download: Allgemeine Geschäftsbedigungen

HERZGUT Landmolkerei eG